Steuererhöhungen dank Bodenreglement?
In der Welt der Grünen scheint die Ewigkeit ein durchaus überschaubarer Zeitraum zu sein. Nur so ist es erklärbar, weshalb sie in ihrer Initiative fordern, dass die Stadt Luzern künftig nie mehr ein Grundstück verkaufen darf. Zwar haben sie die Initiative zurückgezogen, aber nur, weil das vom Stadtrat unterstützte Reglement die Initiative praktisch 1:1 umsetzt.
Verkauf kann die bessere Option sein
Der Kauf und Verkauf von Liegenschaften ist ein alltägliches Geschäft, auch in der Stadt Luzern. Als Stadt hat man ein Interesse daran, strategisch gelegene Grundstücke zu kaufen, um dann bei der Entwicklung gewisse Vorgaben machen zu können. Selbstverständlich ist hier jeweils zu prüfen, ob ein Baurecht Sinn macht oder ein Verkauf optimaler wäre. Wie zum Beispiel bei der Pilatus-Arena: Hätte die Stadt Luzern das Grundstück im Baurecht abgegeben, wie das mit dem neuen Reglement zwingend wäre, dann würde die Liegenschaft im Falle eines Konkurses wieder an die Stadt zurückgefallen, inklusive Unterhalt und allem drum und dran. Nach Ablauf der Baurechtsdauer würde das aber sowieso der Fall sein. Zudem liegt das Grundstück sowieso in Kriens und kann deshalb nicht als strategische Landreserve angesehen werden. Es ist fraglich, ob man die Halle überhaupt hätte bauen können wenn man das Grundstück nicht verkauft hätte.
Grosses finanzielles Risiko
Wenn künftig nur noch gekauft aber nicht mehr verkauft werden kann, bindet das immer mehr Kapital und das bis in alle Ewigkeit. Mit der aktuellen Umsetzung des harmonisierten Rechnungslegungsmodells 2 (HRM2) ist geplant, dass der Stadtrat künftig in alleiniger Kompetenz Liegenschaften im Wert von bis zu 10 Mio. Franken kaufen kann. Macht er von diesem Recht jedes Jahr Gebrauch, so wären das in 10 Jahren Liegenschaften im Wert von 100 Mio. Franken. Soweit so gut, solange die Immobilienpreise stabil bleiben oder weiter nach oben klettern. Wenn aber zum Beispiel auf Grund einer Immobilienkrise die Liegenschaften an Wert verlieren, müssen sie auf Grund von HRM2 neu bewertet werden. Und da machen halt ein paar Prozent Wertminderung bereits einen Abschreiber von ein paar Millionen Franken aus. Ein kaum zu kalkulierendes Risiko, wie die Vergangenheit gezeigt hat, das schnell mal auf die Steuerschraube drücken kann.
Unrealistische Ausnahmeregeln
Es wird künftig nur noch möglich sein ein Grundstück zu verkaufen, wenn innerhalb von 5 Jahren vor dem Verkauf ein Grundstück erworben wurde, welches in Bezug auf Fläche, Ausnützung, Nutzung und Wert vergleichbar ist. Dass es praktisch unmöglich ist, Grundstücke zu finden, die derart identisch sind, liegt auf der Hand. Auch ein Teil des Flughafens Beromünster gehört der Stadt. Dieser Teil könnte niemals verkauft werden, da es nirgendwo ein vergleichbares Grundstück gäbe.
Insgesamt ein äusserst fragwürdiges Anliegen der Grünen, das nur dahingehend erklärt werden kann, dass sie sich von der Stadt ein "aktive" Bodenpolitik wünschen. Was das bedeutet, konnte man in der Bernstrasse sehen: Die Stadt kauft teuer und überlässt es dann den Baugenosschenschaften günstig. So subventionieren sich die Linken die eigenen Wohnungen.